Was ist zu tun im Trauerfall?

Eine schwere Zeit

Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir den Angehörigen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die Trauerarbeit bleibt.

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit helfen sollen. Bitte zögern Sie nicht uns bei Fragen anzusprechen.

Was Sie im konkreten Fall bedenken müssen

Vorausverfügungen:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragten Beerdigungsinstitut oder der entsprechenden Stelle Kontakt aufnehmen. Dort wird man Sie über die Wünsche des Verstorbenen unterrichten. Auch wird Ihnen mitgeteilt, inwiefern eine Versicherung oder ein Vertrag mit der Bestattungstreuhand zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament:
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

Erbschein:
Der Erbschein muß beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen.

Rentenansprüche:
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür stellen wir für Sie bereit, damit wir diesen für Sie einreichen können.

Lebens- und Sterbegeldversicherung:
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.

Krankenkasse:
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Halten Sie dazu die Versichertenkarte bereit. Ein Sterbegeld wird nicht gezahlt.

 

"Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an Ihn denkt." - Bertolt Brecht